Abnahmeprüfung

Die Abnahmeprüfung ist eine Qualitätsprüfung zum Zweck der Abnahme eines Werks. Sie findet innerhalb des Abnahmeprozesses statt.

Abnahmeprüfung

Die Abnahmeprüfung ist eine Qualitätsprüfung zum Zweck der Abnahme eines Werks. Sie findet innerhalb des Abnahmeprozesses statt.

Innerhalb eines Projekts besteht die Abnahmeprüfung lediglich darin, zu überprüfen, ob die abzunehmende Leistung die vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Auch ein nicht funktionsfähiges Produkt kann aus Projektsicht abnahmefähig sein, z.B. wenn die Aufgabe des Projekts darin bestand, die Machbarkeit verschiedener technischer Lösungsansätze zu untersuchen. Ein funktionsunfähiges Modell hat in diesem Fall den Nachweis erbracht, dass ein Lösungsansatz nicht machbar ist.

Die seit 2009 ungültige DIN 69905:1997 definierte Abnahmeprüfung als "Prüfungshandlungen, um zu ermitteln, ob eine Lieferung oder Leistung angenommen oder übernommen werden kann." Diese Formulierung stellte nicht ausreichend klar, dass das Ergebnis der Abnahmeprüfung die rechtliche verbindliche Abnahme oder deren Verweigerung ist. Eine nicht rechtlich verbindliche Prüfung eines Zwischenprodukts zur weiteren Bearbeitung wird nicht als Abnahmeprüfung bezeichnet, sondern als Qualitätsprüfung bzw. Qualitätskontrolle.

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