Abnahmekriterien
Abnahmekriterien
Bei Vorliegen einer genauen Produktspezifikation ist deren Erfüllung ein zentrales Abnahmekriterium. Hinzu können viele weitere Kriterien kommen, die z.B. den Zeitpunkt der Lieferung, einen erfolgreichen Testbetrieb oder eine Mindestrentabilität vorschreiben.
Im Rahmen der Abnahmeprüfung untersucht der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Gutachter, ob das Projektergebnis die Abnahmekriterien erfüllt.
Die Abnahmekriterien sollten vom Auftraggeber bereits im Lastenheft benannt werden. Sie folgen direkt aus seinen Anforderungen an das Projektergebnis.
Die Modalitäten der Abnahmeprüfung und die Abnahmekriterien bilden zusammen die Abnahmevereinbarung, die Auftraggeber und Auftragnehmer abschließen und im Pflichtenheft oder im Vertrag dokumentieren sollten.
Wenn Abnahmekriterien vorliegen, kann der Auftraggeber bei der Abnahme im wesentlichen nur Mängel geltend machen, die diese Kriterien verletzen. Dies ist für den Auftragnehmer vorteilhaft, da dann der Auftraggeber keine überraschenden Nachforderungen stellen kann. Für den Auftraggeber ist die quantitative Spezifizierung von Abnahmekriterien wichtig, da er nur so bei unzureichend erfüllten Leistungsmerkmalen Nacherfüllungen einfordern kann bzw. sogar die Abnahme verweigern kann.