Nachforderungsmanagement
Nachforderungsmanagement
Die Begriffe "Nachforderungsmanagement", "Nachtragsmanagement", "Claimsmanagement" und "Claim Management" werden weitgehend synonym verwendet. "Nachtragsmanagement" bezeichnet oft das Claimsmanagement des Auftragnehmers, "Nachforderungsmanagement" wird allgemein oder für das Claimsmanagement des Auftraggebers verwendet. "Claimsmanagement" bzw. "Claim Management" werden allgemein verwendet und sind vollständig bedeutungsgleich.
Da das Nachforderungsmanagement auf der Identifikation und Bewertung von Abweichungen beruht, ist es eng mit dem Konfigurationsmanagement, dem Änderungsmanagement und dem Qualitätsmanagement verknüpft.
Die seit 1.1.2019 nicht mehr gültige DIN 69905 definierte Nachforderungsmanagement als "Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen". In den aktuellen Projektmanagement-Normen wird kein Begriff des Nachforderungsmanagements mehr definiert.
Erläuterungen und Kommentar
Die Art und Weise, wie Nachforderungsmanagement betrieben wird, ist in hohem Maße spezifisch für Projektart und Branche. Bei Bau- und Anlagebauprojekten ist Nachforderungsmanagement selbstverständlicher Bestandteil des Projektmanagements. Bei agiler Software-Entwicklung hingegen ist Nachforderungsmanagement unüblich, wenn nicht sogar unbekannt.
Grundsätzlich stellt Nachforderungsmanagement einen Gegensatz zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit dar, da es sich auf die Schuldfrage für Abweichungen fokussiert und nicht auf die gemeinsame Lösungen von Problemen. Zudem bindet die Auseinandersetzung der Projektpartner über die Höhe und Rechtfertigung von Nachforderungen erhebliche Ressourcen.
Andererseits ist bei Projekten mit vielen beteiligten Organisationseinheiten ein Regelmechanismus erforderlich, der anfallende Mehraufwände aufgrund von Planabweichungen überwacht und steuert.
Schädlich für die Kosten- und Termintreue von Großprojekten, insbesondere von großen Infrastrukturprojekten der Öffentlichen Hand ist die gängige Praxis, das Nachforderungsmanagement einzusetzen, um ein nicht kostendeckend angebotenes Projekt in die Gewinnzone zu führen.
- DIN 69905:1997