Vertragsstrafe

English
Synonyme
Konventionalstrafe
Pönale
Vertraglich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarte Zahlung oder andere Entschädigung für eine Pflichtverletzung. Gesetzlich geregelt wird die Vertragsstrafe in §§ 336-345 des BGB (Draufgabe und Vertragsstrafe) sowie in der Verdingungsordnung Bau, Teil B (VOB/B) § 11 Vertragsstrafe.

Vertragsstrafe

English
Synonyme
Konventionalstrafe
Pönale
Vertraglich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarte Zahlung oder andere Entschädigung für eine Pflichtverletzung. Gesetzlich geregelt wird die Vertragsstrafe in §§ 336-345 des BGB (Draufgabe und Vertragsstrafe) sowie in der Verdingungsordnung Bau, Teil B (VOB/B) § 11 Vertragsstrafe.

Für das Projektmanagement stellen vereinbarte Vertragsstrafen wichtige Rahmenbedingungen für die Kalkulation und Steuerung des Projekts dar. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen Vertragsstrafen aufgrund Nichterfüllung (d.h. Terminverzug) oder nicht vertragsgemäßer Erfüllung (d.h. mangelhafter Ausführung). Vertragsstrafen wegen Fristüberschreitungen betreffen die Terminplanung, wegen mangelhafter Ausführung das Qualitätsmanagement.

Strafbewehrte Termine müssen im Vertrag festgelegt sein. Eine weitergehende Festlegung stellt der Vertragsterminplan dar, der nicht nur diese Termine, sondern bis zu einer bestimmten Detailtiefe (z.B. zwei Gliederungsebenen) den vollständigen Ablaufplan enthält. Bei der Durchführung sind dann die Projektkosten unter Abwägung von Vertragsstrafen und Beschleunigungskosten zu minimieren. Da Vertragsstrafen durch den Verursacher zu zahlen sind, muss die Terminplanung größten Wert auf eine gerichtsfeste Dokumentation legen, um die Datengrundlage für das Nachforderungsmanagement zu legen. Insbesondere im Bauprojektmanagement erstreckt sich das Nachforderungsmanagement auf bis zu mehrere Jahre nach dem Projektabschluss. Die Terminpläne spielen hier eine zentrale Rolle als Beweismittel in juristischen Auseinandersetzungen.

Vertragsstrafen wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung sind eher selten, da hier das Regulatorium der Mängelrüge, Nacherfüllung und Ersatzbeschaffung greift.

Bewertungen

Diese Funktion steht nur eingeloggten Nutzern zur Verfügung.
Gesamt
Bewertungen 5
Kommentare 0