Vertragsterminplan
Vertragsterminplan
Der Vertragsterminplan ist somit Bestandteil des Pflichtenhefts, bzw. ersetzt dieses sogar.
Üblich ist die Bezeichnung "Vertragsterminplan" im Bauwesen. Hier geht es in erster Linie um die Abstimmung der zahlreichen beteiligten Unternehmen, die nur in einer definierten Reihenfolge ihre Leistungen erbringen können. Ziel des Vertragsterminplans ist es, allen Beteiligten eine vorausschauende Kapazitätsplanung zu ermöglichen und bei eventuellen Verzögerungen die Verantwortlichkeit - und damit auch die Haftung - eindeutig bestimmen zu können.
Da große Bauprojekte stets Terminrisiken enthalten und der Vertragsterminplan in der Regel nur in einer Grobform vorliegt, wird zusätzlich stets ein Änderungsmanagement für die Terminplanung vereinbart. Hierzu gehören regelmäßige Treffen der Terminverantwortlichen, die nach der Methode der rollenden Planung jeweils für das nächste, überschaubare Zeitfenster die Detailplanung durchführen. Im weit verbreiteten Fall der sog. baubegleitenden Ausführungsplanung werden nicht nur die Terminplanung, sondern die auch die Tätigkeiten und die Art der Ausführung innerhalb der Vorgänge selbst erst kurzfristig geplant. Nach jeder solchen Iteration der Planung wird der neue, detaillierte Terminplan zum Bestandteil des Vertragsterminplans.