V-Modell
Das V-Modell ist der bundesdeutsche Standard für IT-Projekte der öffentlichen Hand. Es wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verteidigung von der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) in Ottobrunn (www.iabg.de) erstellt und 1992 vom Bundesministerium des Inneren für den Bereich der Bundesverwaltung übernommen. Seit 1996 ist das V-Modell eine verbindlich einzusetzende Vorschrift.
V-Modell
Das V-Modell ist der bundesdeutsche Standard für IT-Projekte der öffentlichen Hand. Es wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verteidigung von der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) in Ottobrunn (www.iabg.de) erstellt und 1992 vom Bundesministerium des Inneren für den Bereich der Bundesverwaltung übernommen. Seit 1996 ist das V-Modell eine verbindlich einzusetzende Vorschrift.
Das V-Modell ist organisationsneutral gestaltet und unterliegt keiner Einschränkung durch Nutzungsrechte. Es darf also ohne Lizenz beliebig adaptiert und eingesetzt werden. Dadurch hat es auch außerhalb der öffentlichen Hand weite Verbreitung für IT-Projekte gefunden.
Durch eine jährliche Anwenderkonferenz mit Vertretern aus Industrie und Behörden wird die Weiterentwicklung des V-Modells gewährleistet. Ausführliche Informationen über das V-Modell bietet die Website der IABG unter der URL www.v-modell.iabg.de sowie die KBSt unter der URL www.kbst.bund.de.
Das V-Modell dient als Grundlage für die drei zentralen Funktionen der Projektwirtschaft:
- Vertragsgestaltung: Das V-Modell soll hier den beauftragten Erstellungsprozess, den Lieferumfang und die Dokumentation eindeutig für alle Vertragsparteien regeln.
- Arbeitsanleitung: Hierfür liefert das V-Modell umfangreiche und detaillierte Beschreibungen für die Durchführung standardisierter Vorgänge.
- Kommunikationsbasis: Durch die Beschreibung der Vorgehensweise, der Entwicklungsdokumente und die Bereitstellung eines Glossars bietet das V-Modell eine einheitliche Basis für die Kommunikation zwischen Auftraggeber, Nutzer, Auftragnehmer und Entwickler.
Die Grundstruktur des V-Modelles besteht aus einer Matrix mit drei Standardisierungebenen und vier Submodellen. Die drei Standardisierungsebenen sind:
- Vorgehensweise: "Was ist zu tun?" Hier werden Tätigkeiten, Ergebnisse und Inhalte der Ergebnisse der Systementwicklung festgelegt.
- Methoden: "Wie ist etwas zu tun?" Diese Ebene definiert die Methoden mit denen die in der ersten Ebene beschlossenen Tätigkeiten durchgeführt und wie die Ergebnisse dargestellt werden sollen.
- Werzeuganforderungen: "Womit ist etwas zu tun?" Hier werden die Anforderungen an die einzusetzenden Werkzeuge definiert.
Die sogenannten "Submodelle" des V-Modells sind die vier Tätigkeitsbereiche:
- PM (Projektmanagement): Das Submodell PM ist den anderen drei Submodellen übergeordnet. Es plant, kontrolliert und informiert die Submodelle SE, QS und KM.
- SE (Systemerstellung): Das Submodell SE beschreibt unmittelbar den Entwicklungsprozess.
- QS (Qualitätssicherung): QS gibt Qualitätsanforderungen, Prüffälle (Use Cases) und Prüfkriterien vor, nach denen das Produkt untersucht wird. Das Submodell QS gewährleistet die Einhaltung gesetzter Standards.
- KM (Konfigurationsmanagement): KM gewährleistet, dass die Produkte eindeutig indentifizierbar sind und verwaltet Konfigurationen und Versionen. Insbesondere umfasst es den Bereich des Änderungsmanagements.
Das V-Modell ist ein sehr detailliertes und umfassend dokumentiertes Vorgehensmodell, das auch international als Vorbild dient. Seine besondere Stärke liegt in der Modularität und der explizit beschriebenen Adaptierbarkeit an unternehmensspezifische Anforderungen.
Das V-Modell wird beständig weiterentwickelt. Im Februar 2005 löste das V-Modell XT das bis dahin gültige V-Modell-97 ab. Die ersten Überarbeitungen führten im August 2005 zum Release 1.1 des V-Modell XT.