Grundstruktur
Mit "Grundstruktur" bezeichnete die seit 2009 ungültige DIN 69901:1987 den Teil einer Struktur, der durch Randbedingungen festgelegt ist und somit bei der Planung nicht mehr verändert werden darf. Die frei gestaltbare Wahlstruktur ergänzt bei der Planung die durch Vorgaben definierte Grundstruktur
Grundstruktur
Mit "Grundstruktur" bezeichnete die seit 2009 ungültige DIN 69901:1987 den Teil einer Struktur, der durch Randbedingungen festgelegt ist und somit bei der Planung nicht mehr verändert werden darf. Die frei gestaltbare Wahlstruktur ergänzt bei der Planung die durch Vorgaben definierte Grundstruktur
Die DIN 69901:1987 bezog sich mit dem Begriff "Grundstruktur" auf alle in einem Projekt möglichen Strukturen, z.B. ↑Kostenstruktur, ↑Projektstruktur oder ↑Ablaufstruktur.
Die aktuell gültigen Normen und Richtlinien verwenden den Begriff "Grundstruktur" nicht mehr.
- DIN 69901:1987