Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft ist der teils formlos teils vertraglich geregelte Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zum Zweck einer genau spezifizierten Zusammenarbeit. Für die Bezeichnung "Arbeitsgemeinschaft" gibt es keine gesetzliche oder normative Definition.
Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft ist der teils formlos teils vertraglich geregelte Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zum Zweck einer genau spezifizierten Zusammenarbeit. Für die Bezeichnung "Arbeitsgemeinschaft" gibt es keine gesetzliche oder normative Definition.
Arbeitsgemeinschaft und Konsortium sind de facto synonyme Begriffe, allerdings werden sie meist in spezifischen Kontexten verwendet. So wird bei einer Anbietergemeinschaft oftmals von einem "Bieterkonsortium" gesprochen, während der Zusammenschluss bauausführender Unternehmen üblicherweise mit "Arbeitsgemeinschaft" bzw. "ARGE" bezeichnet wird.
Arbeitsgemeinschaften können verschiedene Rechtsformen haben, im einfachsten Fall ist es eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft). Genauso sind OHG, GmbH oder andere Rechtsformen möglich.
Oft wird zwischen "echten" (oder "selbstständigen") und "unechten" (oder "nicht selbstständigen") Arbeitsgemeinschaften unterschieden. Bei der echten Arbeitsgemeinschaft handelt diese im Außenverhältnis, d.h. z.B. gegenüber dem Auftraggeber, im Namen all ihrer Mitglieder. Bei der unechten Arbeitsgemeinschaft hingegen handeln alle Mitglieder nach außen unabhängig voneinander, ihre Zusammenarbeit beschränkt sich ausschließlich auf das Innenverhältnis.