Verbundprojekt
In einem Verbundprojekt wirken in der Regel mehrere juristische Personen gleichberechtigt in einem Konsortium zum Zweck der Durchführung eines gemeinsamen Projekts zusammen.
Verbundprojekt
In einem Verbundprojekt wirken in der Regel mehrere juristische Personen gleichberechtigt in einem Konsortium zum Zweck der Durchführung eines gemeinsamen Projekts zusammen.
Ein Verbundprojekt ist abzugrenzen von einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), für die typischerweise ein eigenes Unternehmen (z.B. Projekt-GmbH) gegründet wird. Das Konsortium des Verbundprojekts regelt seine Zusammenarbeit dagegen in einem Konsortialvertrag und hat die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft.
Innerhalb des Konsortiums gibt es kein Auftragsverhältnis. An Stelle des Auftraggebers tritt der Federführer, der im Konsens aller anderen Konsortialpartner die interne Organisation und externe Vertretung übernimmt.
Die Organisationsform des Verbundprojekts ist von Vorteil, wenn die Projektpartner klar abgegrenzte Aufgabengebiete haben und zum wechselseitigen Vorteil zusammenarbeiten müssen (Win-Win-Situation).
Nachteilig ist es hingegen, wenn die Anteile der Projektpartner am Projektergebnis nicht klar voneinander zu trennen sind. Damit sind weder die daraus erzielten Gewinne noch die damit verbundenen Haftungsrisiken eindeutig zuzuordnen. In diesem Fall sollten die Projektpartner unbedingt eine eigene Gesellschaft gründen.