Konsortium

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Ein Konsortium ist der zeitlich befristete Zusammenschluss von gleichberechtigten juristischen Personen, den Konsorten, zur Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Die Zusammenarbeit wird im Konsortialvertrag geregelt. Der Konsortialvertrag bestimmt auch, wie das Konsortium nach außen vertreten wird. Bei einem sog. offenen Konsortium treten alle Konsorten in eine gleichberechtigte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ein, während bei einem sog. stillen Konsortium nur einer der Konsorten das Konsortium nach außen vertritt.

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Ein Konsortium ist der zeitlich befristete Zusammenschluss von gleichberechtigten juristischen Personen, den Konsorten, zur Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Die Zusammenarbeit wird im Konsortialvertrag geregelt. Der Konsortialvertrag bestimmt auch, wie das Konsortium nach außen vertreten wird. Bei einem sog. offenen Konsortium treten alle Konsorten in eine gleichberechtigte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ein, während bei einem sog. stillen Konsortium nur einer der Konsorten das Konsortium nach außen vertritt.

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Entscheidendes Kriterium für ein Konsortium ist, dass die Konsorten wirtschaftlich und juristisch völlig eigenständig bleiben. In Deutschland hat das Konsortium deshalb die Rechtsform der BGB-Gesellschaft gemäß §705 ff BGB.

Konsortien sind bereits gemäß ihrer Definition projektorientierte Organisationen, da ihre geschäftliche Basis ein Projekt ist. Typische Arten von Konsortien in der Projektwirtschaft sind das Anbieter- oder Bieterkonsortium, das Bankenkonsortium und das Industriekonsortium. Beim Anbieterkonsortium streben die Konsorten gemeinsam den Zuschlag als Lieferant für eine ausgeschriebene Leistung an. Das Bankenkonsortium dient zur Risikominimierung, z.B. bei der gemeinsamen Finanzierung von Projekten. Das Industriekonsortium kann sowohl in vertikalen als auch horizontalen Zusammenschlüssen bestehen, wobei kartellrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Das Konsortium ist neben der Projektgesellschaft eine der beiden Varianten des Joint Ventures. In der Bauwirtschaft entspricht die Bau-ARGE bzw. ARGE dem Konsortium.

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