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Ein Konsortialvertrag regelt die Rechten und Pflichten der Mitglieder eines Konsortiums, der sog. Konsorten.
Ein Konsortialvertrag regelt die Rechten und Pflichten der Mitglieder eines Konsortiums, der sog. Konsorten.
In Deutschland entspricht ein Konsortium einer BGB-Gesellschaft (§705ff BGB). Dementsprechend gibt es für einen Konsortialvertrag keine Formvorschriften. Obwohl ein Konsortialvertrag somit auch mündlich abgeschlossen werden kann, ist die Schriftform und der Ausschluss mündlicher Nebenabreden dringend zu empfehlen.