Freigabe
Freigabe
Die DIN 69901-5:2009-1 "Projektmanagement - Projektmanagementsysteme - Teil 5: Begriffe" schränkt den Begriff Freigabe ein auf die Genehmigung von geplanten Tätigkeiten.
Wer die Freigabe erteilt, muss zu Beginn des Projekts in der Aufbauorganisation festgelegt werden. Je nach hierarchischer Bedeutung der Vorgänge kann dies ein Arbeitspaketverantwortlicher, ein Teilprojektleiter, der Projektleiter selbst oder der Lenkungsausschuss sein.
Betriebswirtschaftlich bedeutet Freigabe die Entsperrung oder Zurverfügungstellung von Finanzmitteln oder anderen Ressourcen (insbes. Personal).
Diese Freigaben (Qualitätsprüfung, Tätigkeitserlaubnis und verfügbare Finanzmittel) sind nur die notwendigen Voraussetzungen zur Weiterarbeit. Projektleiter oder Projektmanager müssen aktiv dafür sorgen, dass die Tätigkeiten dann auch tatsächlich durchgeführt werden.
- DIN 69901-5:2009-01
- DIN 69905:1997