Auftragsverhandlung

Das Grundprinzip jeder Auftragsverhandlung besteht darin, dass der Auftraggeber so viele Leistungen wie möglich zu einem möglichst geringen Preis haben will und der Auftragnehmer so wenig wie möglich zu einem möglichst hohen Preis verkaufen will. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird dann in einem Vertrag festgelegt.

Auftragsverhandlung

Das Grundprinzip jeder Auftragsverhandlung besteht darin, dass der Auftraggeber so viele Leistungen wie möglich zu einem möglichst geringen Preis haben will und der Auftragnehmer so wenig wie möglich zu einem möglichst hohen Preis verkaufen will. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird dann in einem Vertrag festgelegt.

Die Verhandlungsposition der Parteien wird dabei von der jeweiligen Marktsituation und den individuellen betriebswirtschaftlichen Situationen bestimmt.

Die DIN definiert das Ziel der Auftragsverhandlung als die "Festlegung der für den Fall der Auftragserteilung zum Auftrag gehörenden Lieferungen und Leistungen beider Seiten sowie der sonstigen vertraglichen Bedingungen".

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