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Die Verhandlungsposition der Parteien wird dabei von der jeweiligen Marktsituation und den individuellen betriebswirtschaftlichen Situationen bestimmt.
Die DIN definiert das Ziel der Auftragsverhandlung als die "Festlegung der für den Fall der Auftragserteilung zum Auftrag gehörenden Lieferungen und Leistungen beider Seiten sowie der sonstigen vertraglichen Bedingungen".