Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigung ist die verbindliche (i.d.R. schriftliche) Mitteilung des Anbietenden an den Auftraggeber, dass er den erteilten Auftrag ausführen wird.

Auftragsbestätigung

Auftragsbestätigung ist die verbindliche (i.d.R. schriftliche) Mitteilung des Anbietenden an den Auftraggeber, dass er den erteilten Auftrag ausführen wird.

Im Projektzusammenhang sollte eine Auftragsbestätigung die typischen Eigenschaften von Projekten, wie z.B. die Neuheit und die Risikobelastung, berücksichtigen. Dies kann entweder durch Vorbehalte in der Auftragsbestätigung (z.B. "vorbehaltlich der technischen Machbarkeit") oder durch Verweis auf die entsprechenden Projektdokumente (z.B. Managementpläne gem. PMBOK® Guide, Risikoregister, Business Case) erfolgen.

Eine Auftragsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn es einen expliziten Projektvertrag gibt, den die Vertragsparteien unterzeichnen und in dem alle projektspezifischen Aspekte berücksichtigt sind.

Dem Auftragnehmer ist die schriftliche Auftragsbestätigung dringend anzuraten, wenn der Auftraggeber den Projektauftrag lediglich mündlich oder unvollständig dokumentiert erteilt hat. In diesem Fall erfüllt die Auftragsbestätigung den Zweck, dass der Auftragnehmer die zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich spezifiziert und damit Sicherheit über den Leistungsumfang erreicht.

Der Auftraggeber benötigt eine Auftragsbestätigung unbedingt dann, wenn der Auftragnehmer sein Angebot freibleibend unterbreitet hat.

Die seit 1.1.2009 ungültige DIN 69905 definierte Auftragsbestätigung als "Mitteilung über die Annahme eines Auftrages."

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