Angebot
Die Erstellung eines Angebotes umfasst die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen (Leistungsverzeichnis, Pflichtenheft) und die Kalkulation des vom Auftraggeber dafür zu zahlenden Preises. Mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes verpflichtet sich der Anbieter zur Durchführung des Auftrages, wenn das Angebot vom Kunden angenommen wird. Damit das Angebot nicht verbindlich ist, muss der Anbieter das Angebot "freibleibend" oder "unverbindlich" abgeben. Die DIN 69905 verlangt die Angabe von Zahlungs- und Lieferbedingungen und einer Geltungsdauer, der sogenannten Angebotsbindefrist.
Angebot
Die Erstellung eines Angebotes umfasst die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen (Leistungsverzeichnis, Pflichtenheft) und die Kalkulation des vom Auftraggeber dafür zu zahlenden Preises. Mit Abgabe eines verbindlichen Angebotes verpflichtet sich der Anbieter zur Durchführung des Auftrages, wenn das Angebot vom Kunden angenommen wird. Damit das Angebot nicht verbindlich ist, muss der Anbieter das Angebot "freibleibend" oder "unverbindlich" abgeben. Die DIN 69905 verlangt die Angabe von Zahlungs- und Lieferbedingungen und einer Geltungsdauer, der sogenannten Angebotsbindefrist.
Die englischen Begriffe "bid", "quotation" und "proposal" werden weitgehend synonym verwandt. Es kann jedoch firmen- und branchenspezifische Unterschiede geben. "Bid" und "quotation" zielen gemeinhin eher auf eine Preisangabe bei standardisierten Produkten oder Dienstleistungen ab, während "proposal" stärker auf die Darstellung der Leistungsfähigkeit und Herangehensweise des Bieters abzielt.
Ein ausführliches Angebot enthält im allgemeinen vier Teile:
- Die Präsentation der Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Bieters (z.B. durch Referenzprojekte)
- Eine Darstellung der Herangehensweise an die gestellte Aufgabe (im ausführlichsten Fall ein Pflichtenheft)
- Die Angebotskalkulation (ggf. in verschiedenen Varianten)
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu denen das Angebot ausgeführt wird
- DIN 69905:1997