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Angebotsabgabefrist ist der Termin, bis zu dem ein Anbieter dem Ausschreibenden sein Angebot übermitteln muss, um bei der Vergabe berücksichtigt werden zu können. Die seit 1.1.2009 ungültige DIN 69905:1997 definierte den selten verwendeten Begriff "Angebotsabgabefrist", üblich ist der Begriff Angebotsfrist. Siehe dort.
Angebotsabgabefrist ist der Termin, bis zu dem ein Anbieter dem Ausschreibenden sein Angebot übermitteln muss, um bei der Vergabe berücksichtigt werden zu können. Die seit 1.1.2009 ungültige DIN 69905:1997 definierte den selten verwendeten Begriff "Angebotsabgabefrist", üblich ist der Begriff Angebotsfrist. Siehe dort.