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Angebotsbindefrist ist die Gültigkeitsdauer eines verbindlichen Angebots, bis zu der sich der Anbieter verpflichtet, die Beauftragung der angebotenen Leistungen durch den Auftraggeber zu den angebotenen Konditionen zu akzeptieren.
Angebotsbindefrist ist die Gültigkeitsdauer eines verbindlichen Angebots, bis zu der sich der Anbieter verpflichtet, die Beauftragung der angebotenen Leistungen durch den Auftraggeber zu den angebotenen Konditionen zu akzeptieren.
Mit der Angebotsbindefrist schützt sich der Anbietende zum einen vor Risiken wie z.B. Preissteigerungen, zum anderen vermeidet er, Ressourcen unausgelastet vorhalten zu müssen.