
Mit der Annahme wechselt also lediglich der Besitzer, nicht aber der Eigentümer des Werks. So benötigen z.B. die Prüfer das Original oder die Kopie des Werks, um eine Qualitätsprüfung durchführen zu können. Wenn sich bei der Annahme des Werks sein Aufbewahrungsort ändert, dann muss dies im Konfigurationsdatensatz des Werks vermerkt werden.
- DIN 69905:1997