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Der Begriff "Bedarfsbegrenzung" wurde in der seit 2009 ungültigen Norm DIN 69902:1987 definiert als "Neuordnen des Bedarfs einer Einsatzmittelart durch Verschieben von Vorgängen, Ereignissen, Arbeitspakten, Projekten, so dass eine vorgegebene Bestandsgrenze nicht überschritten wird." Der Begriff "Bedarfsbegrenzung" wird in den aktuellen Normen wird nicht mehr definiert und ist auch in der Literatur ungebräuchlich.