Übernahme

Übernahme ist die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers durch eine vom Auftraggeber dazu autorisierte Person oder Organisationseinheit.

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12.09.2024
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Übernahme ist also die der Übergabe korrespondierende Tätigkeit des Auftraggebers. Zwar geht das übergebene Werk damit in die Obhut des Empfängers über, dies ist aber nicht mit der Abnahme gleichzusetzen. Diese kann bereits zuvor erfolgt sein oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Es bietet sich an, auch die Übernahme in der Abnahmevereinbarung zu regeln. So können darin z.B. Fristen zur Überprüfung der Vollständigkeit und Mängelfreiheit nach der Übernahme vorgesehen sein.

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