Annahme (Entgegennahme)

Die Annahme einer gelieferten Werks ist lediglich die Übernahme der Verantwortung für dessen sachgemäße Lagerung und Behandlung. Mit der Annahme ist weder eine Aussage über die Qualität des Werks verbunden noch eine Abnahme erteilt.

Annahme (Entgegennahme)

Die Annahme einer gelieferten Werks ist lediglich die Übernahme der Verantwortung für dessen sachgemäße Lagerung und Behandlung. Mit der Annahme ist weder eine Aussage über die Qualität des Werks verbunden noch eine Abnahme erteilt.

Mit der Annahme wechselt also lediglich der Besitzer, nicht aber der Eigentümer des Werks. So benötigen z.B. die Prüfer das Original oder die Kopie des Werks, um eine Qualitätsprüfung durchführen zu können. Wenn sich bei der Annahme des Werks sein Aufbewahrungsort ändert, dann muss dies im Konfigurationsdatensatz des Werks vermerkt werden.

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