Gewährleistungsbedingungen
Falls ein Projekt in Form eines externen Auftrages mit einer verbindlich vereinbarten Lieferung durchgeführt wird, bestehen bereits durch Gesetz geregelte Gewährleistungsansprüche und Gewährleistungsbedingungen. Im Fall eines internen Projektes greifen diese Regelungen nicht.
In jedem Fall sollten die Voraussetzungen, unter denen ein Gewährleistungsanspruch besteht und geltend gemacht werden kann, unbedingt vertraglich festgelegt werden - insbesondere auch dann, wenn auf Gewährleistungsansprüche verzichtet wird.
Gewährleistungsbedingungen
Falls ein Projekt in Form eines externen Auftrages mit einer verbindlich vereinbarten Lieferung durchgeführt wird, bestehen bereits durch Gesetz geregelte Gewährleistungsansprüche und Gewährleistungsbedingungen. Im Fall eines internen Projektes greifen diese Regelungen nicht.
In jedem Fall sollten die Voraussetzungen, unter denen ein Gewährleistungsanspruch besteht und geltend gemacht werden kann, unbedingt vertraglich festgelegt werden - insbesondere auch dann, wenn auf Gewährleistungsansprüche verzichtet wird.
Zu den Gewährleistungsbedingungen zählen:
- Fristen für das Geltendmachen und für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen
- Kriterien für das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen (i.d.R. durch Spezifikation und Qualitätsplan festgelegt)
- Begrenzung der Gewährleistungskosten
- Festlegen von Ersatzansprüchen bei Nichtbehebbarkeit der Mängel
- Benennung von Schiedsstellen oder Gutachtern für die Beurteilung von Mängeln und Gewährleistungsansprüchen
- Definition von Bedingungen, die zu einem Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen
Getrennt von den Gewährleistungsbedingungen sind die Bedingungen für die Produkthaftung zu sehen. Diese bezieht sich auf Folgeschäden durch die Verwendung des Produkts und beruht meist auf Forderungen dritter Parteien, die nicht am Projekt beteiligt waren.
- DIN 69905:1997