Verbindlichkeit

1) Rechtsverbindliche Verpflichtung

2) Einhalten rechtlich nicht bindender Absprachen

Verbindlichkeit

1) Rechtsverbindliche Verpflichtung

2) Einhalten rechtlich nicht bindender Absprachen

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14.05.2025
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zu 1) Rechtsverbindliche Verpflichtung

Die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger aufgrund eines Rechtsgeschäfts. Meistens werden unter Verbindlichkeiten Zahlungsverpflichtungen verstanden, aber auch die Erbringung einer Leistung ist eine Verbindlichkeit. (engl.: liability, debt).

zu 2) Einhalten rechtlich nicht bindender Absprachen

Das Einhalten von Absprachen insbesondere hinsichtlich Termin und zugesagter Leistung. Die in einem selbstorganisierten Team übernommene Aufgabe wird nicht per Dienstanweisung übertragen und ihre Ausführung kann somit nicht disziplinarisch überprüft werden. Zur Unterscheidung von der finanziellen Verbindlichkeit wird hierfür im Sprachgebrauch zunehmend der englische Begriff "Commitment" verwendet.

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