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Wird die Projektkalkulation gemäß Teilkostenrechnung durchgeführt, so werden im Rahmen der betrieblichen Kostenträgerrechnung auf Projekte nur die direkt zuordenbaren, variablen Kosten zugerechnet, die durch die Leistungserstellung im Projekt verursacht sind. Damit ist die Kostensituation der Projekte besser miteinander vergleichbar. Kostenbasierte Entscheidungen werden damit eher unterstützt als beim Vollkostenprinzip.
In der Projektkalkulation sind damit keine Gemeinkostenzuschläge enthalten. Erst in einer eventuell darauf aufbauenden Angebotskalkulation werden die notwendigen Zuschläge für Gemeinkosten und Gewinn ergänzt, um zu einem kostendeckenden bzw. gewinnbringenden Preis zu gelangen.
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