Insolvenz
Insolvenz
Um dieses Risiko zu minimieren können eine Reihe von Vorkehrungen getroffen werden.
Die stärkste Maßnahme zur Verhinderung eines insolvenzbedingten Projektabbruchs ist die Gründung einer eigenen Projektgesellschaft und ihre Ausstattung mit dem Projektbudget durch die beteiligten Firmen. Dieses Vorgehen ist beispielsweise bei Großbauprojekten üblich.
In einem Auftragsverhältnis kann die Absicherung des Auftragnehmers gegenüber einer Insolvenz des Auftraggebers durch die Einzahlung des vereinbarten Honorars auf ein Treuhandkonto gewährleistet werden.
Im Normalfall wird bei einem Auftragsverhältnis in den Zahlungsbedingungen eine Mischung aus Vorschuss, leistungsbezogenen Zahlungen, projektphasenbezogenen Zahlungen und einer Abschlusszahlung vereinbart. Dadurch werden die Interessen beider Vertragspartner in der Regel ausreichend berücksichtigt.
Schließlich ist noch die Möglichkeit einer sogenannten Forderungsausfallversicherung gegeben, die beispielsweise bei Großprojekten mit Geschäftspartnern sehr unterschiedlicher Größe (z.B. Generalunternehmer und Handwerksbetriebe) eingesetzt wird, um Kleinbetrieben Chancengleichheit bei der Ausschreibung zu geben.