Funktionsmeistersystem

Das sogenannte Funktionsmeistersystem wurde von Frederick Winslow Taylor als Führungssystem in einer arbeitsteiligen Produktion entworfen. Taylor erzielte enorme Produktivitätssteigerungen in der Anfangsphase der Industrialiserung durch die Einführung der Arbeitsteilung. Er übertrug diesen Ansatz auch auf die Führungsebene, indem er die Einlinienorganisation, bei der jeder Mitarbeiter genau einen Vorgesetzten hat, durch eine Mehrlinienorganisation, bei der ein Mitarbeiter situationsbedingt unterschiedliche Vorgesetzte hat, zu ersetzen suchte.

Funktionsmeistersystem

Das sogenannte Funktionsmeistersystem wurde von Frederick Winslow Taylor als Führungssystem in einer arbeitsteiligen Produktion entworfen. Taylor erzielte enorme Produktivitätssteigerungen in der Anfangsphase der Industrialiserung durch die Einführung der Arbeitsteilung. Er übertrug diesen Ansatz auch auf die Führungsebene, indem er die Einlinienorganisation, bei der jeder Mitarbeiter genau einen Vorgesetzten hat, durch eine Mehrlinienorganisation, bei der ein Mitarbeiter situationsbedingt unterschiedliche Vorgesetzte hat, zu ersetzen suchte.

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Das Funktionsmeistersystem nach Taylor kennt acht unterschiedliche Führungsverantwortungen:

  • Arbeitsverteiler / route clerk
  • Unterweisungsbeamter / instruction clerk (oder instruction card man)
  • Kosten- und Zeitbeamter / cost and time clerk
  • Verrichtungsmeister / gang boss
  • Geschwindigkeitsmeister / speed boss
  • Prüfmeister / inspector
  • Instandhaltungsmeister / repair boss
  • Aufsichtsbeamter / shop disciplinarian

Das Funktionsmeistersystem ist ein Gegenentwurf zur Einlinienorganisation nach Fayol, der das Taylorsche Organisationssystem als nicht praktikabel ablehnte. In der Tat setzte sich die Mehrlinienorganisation auch nicht in Reinform durch. Die Idee des Funktionsmeisters liegt dem Konzept von Fachvorgesetzten zugrunde. Ein Fachvorgesetzter bestimmt zwar, welche Arbeiten wie durchzuführen sind, hat aber keine disziplinarischen Befugnisse gegenüber dem Mitarbeiter (z.B. Urlaubsgenehmigung oder Erstellung von Arbeitszeugnissen).

Im Projektmanagement greift die sogenannte Matrixorganisation ebenfalls die Idee des Funktionsmeistersystems auf: Mitarbeiter sind gleichzeitig Linienvorgesetzten und temporär dem Projektleiter unterstellt.

Erläuterungen und Kommentar

Die Idee des Funktionsmeistersystems erscheint auf den ersten Blick eine einfache Lösung für die temporäre Zuordnung von Mitarbeitern zu Projekten zu sein. In der Praxis ergeben sich jedoch daraus stets Konflikte zwischen Projekt- und Linienverantwortlichen. Beispielsweise obliegt dem Linienverantwortlichen weiterhin die Personalverantwortung und damit auch die Annahme von Urlaubsanträgen. Der Linienverantwortliche wird dabei aber kaum Projektbelange berücksichtigen, so dass der Projektleiter auf informelle Absprachen angewiesen ist, um seine Ressourcen zu sichern.

Im Wesentlichen gibt es drei Lösungsansätze, um den Konflikt zwischen dem Projektleiter als "Funktionsmeister" und dem Linienverantwortlichen zu lösen:

  1. Temporäre Übertragung der vollständigen Personalverantwortung an den Funktionsmeister. Dies kommt für die Mitarbeiter einem internen Stellenwechsel gleich und setzt deren Kooperation voraus. Weiterhin ist diese Lösung nur dann möglich, wenn die Mitarbeiter nur in maximal einem Projekt gleichzeitig arbeiten.
  2. Intergration der Projektorganisation in die Unternehmensorganisation. Dieser Ansatz entspricht dem projektorientierten Unternehmen, bei dem es keine eigentliche Linienorganisation mehr gibt, sondern die Mitarbeiter in Projektteams organisiert sind. Hier sind die Funktionsmeister gewissermaßen Linienmanager.
  3. Integration der Unternehmensorganisation in die Projektorganisation. Diesen Weg geht PRINCE2, indem es einen Auftraggeber aus der Linienorganisation fordert, der die notwendige Autorität hat, die Ressourcen für das Projekt zur Verfügung zu stellen. Der Projektleiter als Funktionsmeister beruft sich in dieser Art der Projektorganisation auf die Autorität des Auftraggebers, benötigt also keine eigene Weisungsbefugnis.

 

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