Dr. Christoph Zahrnt

Dr. Christoph Zahrnt, Jahrgang 1944, arbeitete nach dem Studium des Rechts und der Volkswirtschaft mehrere Jahre lang als Softwareentwickler und Einkaufsjurist in der hessischen Landesverwaltung. Seit Ende 1977 ist er als Rechtsanwalt in den Bereichen IT-Vertragsrecht und öffentliches Beschaffungsrecht für IT-Leistungen tätig. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Organisation des Vertragswesens sowohl von IT-Anbietern als auch von Auftraggebern im IT-Bereich. Zusätzlich führt er Seminare zu diesen Themen durch.

Christoph Zahrnt ist Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema IT-Vertragsrecht, zu dem es anfangs keinerlei Buchpublikationen gab. In den letzten Jahren hat er sich verstärkt der Projektpraxis zugewandt. Er schreibt über Projekte im IT-Bereich, die auf der Basis von Verträgen durchgeführt werden.

Sie erreichen den Autor unter ra-zahrnt@t-online.de oder im Internet unter www.zahrnt.de

Rechtsanwalt, IT-Vertragsrecht und öffentl. Beschaffungsrecht für IT-Leistungen. Schwerpunkt: Organisation des Vertragswesens. Autor zahlreicher Fachbücher

Dr. Christoph Zahrnt

Dr. Christoph Zahrnt, Jahrgang 1944, arbeitete nach dem Studium des Rechts und der Volkswirtschaft mehrere Jahre lang als Softwareentwickler und Einkaufsjurist in der hessischen Landesverwaltung. Seit Ende 1977 ist er als Rechtsanwalt in den Bereichen IT-Vertragsrecht und öffentliches Beschaffungsrecht für IT-Leistungen tätig. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Organisation des Vertragswesens sowohl von IT-Anbietern als auch von Auftraggebern im IT-Bereich. Zusätzlich führt er Seminare zu diesen Themen durch.

Christoph Zahrnt ist Autor zahlreicher Fachbücher zum Thema IT-Vertragsrecht, zu dem es anfangs keinerlei Buchpublikationen gab. In den letzten Jahren hat er sich verstärkt der Projektpraxis zugewandt. Er schreibt über Projekte im IT-Bereich, die auf der Basis von Verträgen durchgeführt werden.

Sie erreichen den Autor unter ra-zahrnt@t-online.de oder im Internet unter www.zahrnt.de

Beiträge von Dr. Christoph Zahrnt

Wenn Kunden Änderungen oder Ergänzungen des Angebotstexts wünschen, reagiert die Auftragnehmerseite oft emotional. Dabei sollte man die Änderungen erst einmal ganz nüchtern analysieren. In diesem Tipp zeigt Rechtsanwalt Dr.
Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten im Projekt nicht vertragsgemäß erfüllt, muss der Auftragnehmer schnell reagieren. Sonst kann es geschehen, dass er die zusätzlichen Aufwände selbst tragen muss. Rechtsanwalt Dr.
Mangelnde Mitwirkung des Kunden kann in IT-Projekten zu unnötigen Reibungsverlusten führen und den Terminplan gefährden.
Wer Standardsoftware einführen will, sollte nicht nur auf deren Leistungsfähigkeit achten, sondern auch auf die des Anbieters – vor allem hinsichtlich des Projektmanagements bei der Software-Einführung.
IT-Auftragsprojekte unterscheiden sich wesentlich von internen IT-Projekten. Das wird im Interesse der gemeinsamen Arbeit gerne verdrängt, insbesondere seitens des Auftragnehmers. Daraus entstehen jedoch enorme Risiken. Rechtanwalt Dr.
Die Tatsache, dass IT-Projekte ihre Ziele oft nicht erreichen, ist nicht erst seit den Untersuchungen der Standish Group bekannt. Dabei sind die Ursachen, aus denen IT-Projekte scheitern, immer dieselben – das konnte auch Dr.

Häufig besteht die Meinung, dass der Kunde bei externen Projekten dem Auftragnehmer gegenüber besser gestellt ist, wenn er mit diesem statt eines Dienst- oder eines Kaufvertrags einen Werkvertrag abschließt.

Für eine erfolgreiche Projektdurchführung ist es notwendig, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Was aber, wenn einem die dazu benötigten Informationen fehlen, z.B.
Dr. Christoph Zahrnt
Veröffentlichungsdatum

In der Ausgabe 6/2014 des Projekt Magazins erschien der Beitrag "In sechs Schritten zum Agilen Festpreis" von Dr. Andreas Opelt. Der Artikel beschreibt ein Konzept wie Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam in agil durchgeführten Projekten zu einem Festpreisvertrag gelangen können.

Als zentrales Kriterium schreibt Dr. Opelt dazu auf Seite 8: "Um Projekte nach dem Agilen Festpreis durchführen zu können, stehen Vertrauen und partnerschaftliches Zusammenarbeiten an oberster Stelle." Das bezieht sich auf die geschäftliche Ebene, die oberhalb der rechtlichen Ebene steht und das geschäftliche Handeln – inkl. des Projektmanagements – bestimmt.