Werkvertrag contra Dienst- und Kaufvertrag: Worauf es in der Praxis ankommt
Häufig besteht die Meinung, dass der Kunde bei externen Projekten dem Auftragnehmer gegenüber besser gestellt ist, wenn er mit diesem statt eines Dienst- oder eines Kaufvertrags einen Werkvertrag abschließt. So kann er das Projektrisiko scheinbar auf den Auftragnehmer abschieben. Wichtiger ist jedoch, dass Sie regeln, welche Leistungen wie erbracht werden sollen. Daraus ergibt sich der Vertragstyp. Rechtsanwalt Dr. Zahrnt schafft in seinem Tipp Klarheit über die rechtliche und praktische Bedeutung eines Werkvertrags im Vergleich zu einem Dienstvertrag oder einem Kaufvertrag, damit Sie die Frage nach dem Vertragstyp künftig sachgerecht handhaben können.
Werkvertrag contra Dienst- und Kaufvertrag: Worauf es in der Praxis ankommt
Häufig besteht die Meinung, dass der Kunde bei externen Projekten dem Auftragnehmer gegenüber besser gestellt ist, wenn er mit diesem statt eines Dienst- oder eines Kaufvertrags einen Werkvertrag abschließt. So kann er das Projektrisiko scheinbar auf den Auftragnehmer abschieben. Wichtiger ist jedoch, dass Sie regeln, welche Leistungen wie erbracht werden sollen. Daraus ergibt sich der Vertragstyp. Rechtsanwalt Dr. Zahrnt schafft in seinem Tipp Klarheit über die rechtliche und praktische Bedeutung eines Werkvertrags im Vergleich zu einem Dienstvertrag oder einem Kaufvertrag, damit Sie die Frage nach dem Vertragstyp künftig sachgerecht handhaben können.
Häufig besteht die Meinung, dass der Kunde bei externen Projekten dem Auftragnehmer gegenüber besser gestellt ist, wenn er mit diesem statt eines Dienst- oder eines Kaufvertrags einen Werkvertrag abschließt. So kann er das Projektrisiko scheinbar auf den Auftragnehmer abschieben; denn dieser schulde nicht nur eine Leistung, sondern einen Erfolg - den er selbst bei Problemen zum vorher festgelegten Festpreis erreichen müsse.
Allerdings wird das Thema, dass man als Kunde mit einem Werkvertrag besser gestellt sei, oft hochgespielt. Denn im Wesentlichen kommt es darauf an, dass Sie regeln, welche Leistungen wie erbracht werden sollen. Daraus ergibt sich der Vertragstyp. Dieser Tipp soll Klarheit über die rechtliche und praktische Bedeutung eines Werkvertrags im Vergleich zu einem Dienstvertrag oder einem Kaufvertrag bringen, damit Sie die Frage nach dem Vertragstyp künftig sachgerecht handhaben können.
Rechtliche Unterschiede zwischen Dienst- und Werkvertrag
Beratungsleistungen können wahlweise im Rahmen eines Dienst- oder eines Werkvertrags erbracht werden. Der Kunde sieht im Werkvertrag oft die bessere Option, da hierbei ein Erfolg geschuldet wird, bei einem Dienstvertrag hingegen nur die bloße Tätigkeit. Der Erfolg besteht beim Werkvertrag allerdings lediglich darin, ein Ergebnis abzuliefern. Der Erfolg ist also nicht die vom Kunden angestrebte Rationalisierung, sondern beispielsweise das zu liefernde Konzept zur Software, die der Rationalisierung dienen soll. Dieses Ergebnis erreicht man meist auch mit einem Dienstvertrag: Der Auftragnehmer ist bei diesem verpflichtet, sachgerecht in Richtung auf das Ziel zu arbeiten. Wenn es sich nicht gerade um Forschungsaufträge handelt, wird er es sehr wahrscheinlich auch erreichen. Es besteht folglich kaum ein Unterschied.
Vielfach kann man Verträge nicht überzeugend als Werk- oder Dienstverträge einordnen. Ein Beispiel dafür ist die Schulung. Ein Teil der Rechtsprechung ordnet sie als Werkvertrag ein, der andere als Dienstvertrag. Im ersten Fall wird der Erfolg nicht danach beurteilt, ob die Schulungsteilnehmer wirklich etwas gelernt haben, sondern nur, ob das Ergebnis so ist, dass geeignete Teilnehmer etwas lernen konnten und befähigt wurden, dieses Wissen anschließend entsprechend umzusetzen.
Wenn ein Ergebnis abgeliefert werden muss, kann man dafür einen festen Termin vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Vertrag beschreibt, was genau abzuliefern ist. Nur so hat der Auftragnehmer eine Grundlage, auf der er einen Festpreis akzeptieren kann. Vereinbart der Auftragnehmer einen festen Preis, einen festen Liefertermin oder beides, muss ihm auch bewusst sein, dass er damit Risiken übernimmt. Diese Erkenntnis ist das eigentlich Entscheidende. Im Verhältnis dazu spielt es keine Rolle, dass ein Vertrag, bei dem etwas abgeliefert wird, ein Werkvertrag ist.
Falsch ist die in der Praxis verbreitete Auffassung, dass ein Werkvertrag immer einen Festpreis und ein Dienstvertrag immer Vergütung nach Aufwand zum Inhalt hätte. Sie können als Auftragnehmer Ihrem Kunden ohne weiteres einen Werkvertrag mit Vergütung nach Aufwand und mit einem Plantermin anbieten.
Sie können auch bei einem Dienstvertrag einen Festpreis vereinbaren. Entscheidend ist dann, dass Sie den Umfang Ihrer Aufgaben so abgrenzen, dass der Festpreis den Aufwand vermutlich abdeckt. Dementsprechend wird bei der Einführung von Standard-Software häufig ein Festpreis für eine bestimmte Anzahl an Schulungstagen vereinbart.
Unterschiede zwischen Dienst- und Werkvertrag in der Praxis
In der Praxis kommt es vor allem darauf an, auf welche Weise die Vertragspartner zusammen arbeiten und entscheiden wollen. Sie können das entweder gemeinsam tun oder die Rollen aufteilen.
Wenn die Vertragspartner vereinbaren, dass sie zusammenarbeiten und gemeinsam entscheiden wollen, liegt automatisch ein Dienstvertrag vor. Daran ändert sich nichts, wenn der Auftragnehmer die Aufgabe übernimmt, die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse in einem Dokument festzuhalten und dieses dann zu übergeben. Selbst wenn die Vertragspartner einen solchen Vertrag als Werkvertrag bezeichnen, bleibt er ein Dienstvertrag: Bei Widersprüchen gilt das, was die Vertragspartner wirklich wollen. Das ergibt sich nicht aus der Bezeichnung des Vertrags, sondern daraus, was die Parteien zur Durchführung vereinbaren.
Übernimmt der Auftragnehmer hingegen die Führung und Konzeptbildung und erklärt ihm der Kunde dazu lediglich seine Situation und beantwortet Fragen, liegt automatisch ein Werkvertrag vor.