
Vollzeitäquivalent
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Abkürzungen
Vollzeitäquivalent
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Anhand des Vollzeitäquivalents kann auch die in einem Projekt gebundene Personalkapazität ausgewiesen werden, wenn verschiedene Mitarbeiter zu unterschiedlichen Prozentsätzen ihrer Arbeitszeit dem Projekt zugewiesen sind. Diese Angabe wird z.B. häufig in Förderanträgen verlangt.
Berechnung des Vollzeitäquivalents für ein Projekt
Die Berechnung basiert auf einer Vollzeitstelle, für die eine festgelegte Stundenzahl pro Woche definiert ist. Je nach Tarifvertrag können dies 40 Stunden oder 35 Stunden sein. Ein Beispiel:
- Ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche für eine Vollzeitstelle vereinbart, so entspricht ein Mitarbeiter dieser Stelle, der zu 100% für das Projekt tätig ist, einem Vollzeitäquivalent (VZÄ). Steht also etwa die Projektleitung für das Projekt voll zur Verfügung und ist als Vollzeitkraft beschäftigt, so bindet damit das Projekt 1,0 VZÄ.
- Ist eine weitere Person (etwa die Projektassistenz) teilweise (mit 20h, also einer Halbtagsstelle) die Woche für das Projekt tätig, so entspricht die dadurch gebundene Personalkapazität 50% eines Vollzeitäquivalents, also 0,5 VZÄ.
- Vier Kernteammitglieder, die jeweils 10h/Woche (also ein Viertel einer Vollzeitstelle) für das Projekt leisten, ergeben jeweils 0,25 VZÄ und binden damit eine Personalkapazität von 1,0 VZÄ.
- Weitere acht Personen, die jeweils nur 5h/Woche (also ein Achtel einer Vollzeitstelle) für das Projekt freigestellt sind, ergeben jeweils 0,125 VZÄ und erhöhen die Personalkapazität insgesamt um ebenfalls 1,0 VZÄ.
- Die insgesamt im Projekt gebundene Personalkapazität ergibt in Summe 3,5 VZÄ - ebenso viel wie ein anderes Projekt, das drei Vollzeitmitarbeiter (3,0 VZÄ) und eine Halbtagskraft (0,5 VZÄ) zu je 100% beansprucht. Obwohl das erste Projekt 14 Projektteammitglieder hat und das zweite Projektteam nur 4 Personen umfasst, haben dennoch beide Projekte die gleiche Personalkapazität.