Parallel zum Projektabbruch ist nach DIN 69905 der Auftragsabbruch als das "Einstellen der Auftragsabwicklung vor Erreichen der Auftragsziele mit dem Willen, den Auftrag nicht weiterzuführen" definiert. Wer das Recht zum Abbrechen eines Auftrages hat, bzw. welche Konsequenzen daraus folgen, sollte in einem schriftlichen Vertrag (zu dem auch die Allgemeinen Geschäftsbedinungen gehören) eindeutig geregelt sein.
Parallel zum Projektabbruch ist nach DIN 69905 der Auftragsabbruch als das "Einstellen der Auftragsabwicklung vor Erreichen der Auftragsziele mit dem Willen, den Auftrag nicht weiterzuführen" definiert. Wer das Recht zum Abbrechen eines Auftrages hat, bzw. welche Konsequenzen daraus folgen, sollte in einem schriftlichen Vertrag (zu dem auch die Allgemeinen Geschäftsbedinungen gehören) eindeutig geregelt sein.
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