Alternative Konfliktbehandlung im Bauprojektmanagement Warum Sie Mediation statt Rechtsstreit vor Gericht wählen sollten
Schnell ist man bei einem größeren Konflikt geneigt, sich einen Anwalt zu nehmen und den Streitpunkt notfalls per Gerichtsurteil zu klären – oft der teurere und vor allem nicht nachhaltige Weg zur Konfliktlösung. Hendrik Hilmer stellt Ihnen die Mediation als alternative Methode vor, die eine konstruktive Lösung sucht, mit der beide Seiten zufrieden sind. Er zeigt zudem auf, wo die Tücken bei der Anwendung im Bauprojektmanagement lauern.
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Alternative Konfliktbehandlung im Bauprojektmanagement Warum Sie Mediation statt Rechtsstreit vor Gericht wählen sollten
Schnell ist man bei einem größeren Konflikt geneigt, sich einen Anwalt zu nehmen und den Streitpunkt notfalls per Gerichtsurteil zu klären – oft der teurere und vor allem nicht nachhaltige Weg zur Konfliktlösung. Hendrik Hilmer stellt Ihnen die Mediation als alternative Methode vor, die eine konstruktive Lösung sucht, mit der beide Seiten zufrieden sind. Er zeigt zudem auf, wo die Tücken bei der Anwendung im Bauprojektmanagement lauern.
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Projekte sind der perfekte Nährboden für Konflikte. Denn die Bedingungen in Projekten – die Neuartigkeit der Aufgabe, die Zusammenarbeit verschiedener Spezialisten, der Erfolgsdruck oder die Tatsache, dass sich durch das Projekt etwas ändert – sind in besonderem Maße dazu geeignet, Konflikte zwischen den Beteiligten oder dem Projektteam und seinem Umfeld hervorzurufen.
Stellen Sie sich einen Bauherren vor, der ein Restaurant wegen der guten Aussicht in einer Ortsrandlage errichten möchte. Hier tun sich mehrere potentielle Konfliktfelder auf: 1. Einigen Anwohnern wird nun die freie Sicht auf die schöne Landschaft verbaut; 2. Der ortsansässige Landwirt befürchtet bei einer Projektumsetzung ständige Beschwerden wegen Geruch und Lärm; 3. Eine Umweltschutzvereinigung schätzt die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen für den Verlust von Naturraum als ungeeignet ein. Rechtlich betrachtet sind alle drei eindeutig und relativ einfach abzuhandelnde Konfliktfelder. Faktisch können sie jedoch – auch nach juristischer Klärung – zu erheblichen Belastungen für das Projektmanagement und den Bauherrn werden, z.B. wenn sich die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt fühlen.
Vor diesem Hintergrund ist Konfliktkompetenz für Projektmanager und Teammitglieder besonders wichtig. In diesem Artikel stelle ich die Mediation als alternatives Verfahren zur Konfliktbehandlung vor. Die Mediation wird vor dem Hintergrund größerer bis großer (öffentlicher) Bauprojekte betrachtet, da diese einige Besonderheiten aufweisen, die verschiedene Auswirkungen auf die praktische Anwendung des Mediationsgesetzes von 2012 haben. Beispiele sind u.a. das öffentliche Interesse und die gesetzliche Rahmensetzung.
Laut Ergebnisbericht der Reformkommission Bau von Großprojekten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird empfohlen, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren fest in die Verträge mit den Projektbeteiligten zu verankern (S. 64-66). Die Mediation ist eine von mehreren dort vorgestellten und denkbaren Verfahren zur Entlastung der Beteiligten. Dabei wird insbesondere auf die Vorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung in Hinblick auf Zeit und Kosten verwiesen (S. 64).
Was ist Mediation?
Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Konflikten auf der Grundlage in Einklang gebrachter Interessen. Die Parteien (auch: Medianden) verhandeln ihre Anliegen autonom und gleichberechtigt. Der Mediator ist allparteilicher Vermittler zwischen den Parteien und ihren Anliegen. Er bringt keine eigenen Lösungsansätze ein. Seine Aufgabe ist die Einhaltung des Mediationsprozesses und die Beachtung der Prinzipien der Mediation.
Die Mediation eignet sich grundsätzlich für alle Projektarten in allen Phasen und unter Beteiligung sehr unterschiedlicher Teilnehmerkreise. Grenzen bzw. verminderte Einigungschancen sind lediglich dort vorhanden, wo keine Einigungsbereitschaft oder Ideologien aufeinander treffen. Dann ist die Bereitschaft, die Perspektive des Gegenübers zu verstehen, meist nicht gegeben. Dies ist jedoch Vorraussetzung für eine Einigung.
Mediation und Harvard-Konzept
Sowohl im Mediationsprozess, als auch bei den Prinzipien der Mediation finden sich viele Parallelen und Ähnlichkeiten zum Harvard-Konzept – obgleich die Mediation auf eine weit längere Tradition zurückblicken kann. Das Vorgehen nach dem Harvard-Konzept bietet sich für weniger stark eskalierte Konflikte an (Fisher, Ury, Patton, 2009). Es bietet gute Ansatzpunkte für die Verhandlung strittiger Themen ohne Beteiligung einer dritten, neutralen Person. Lesen Sie hierzu "Partnerschaftlich verhandeln im Projekt", Projekt Magazin, Ausgabe 12/2010.
Sofern ein Konflikt höher eskaliert (s. z.B. Eskalationsstufen bei Glasl, 2011) oder mehrdimensional ist (Beteiligung mehrerer Personen/Stellen, mehrere Konfliktpunkte, unklare Konfliktinhalte und Reichweite etc.), bietet es sich an, einen in der Konfliktbehandlung geschulten, unabhängigen und neutralen oder allparteilichen Dritten hinzuzuziehen.
Abgrenzung zu anderen alternativen Verfahren der Streitbeilegung
In Schlichtungen bestimmen die Streitparteien einvernehmlich einen Schlichter. Dieser unterbreitet nach Darlegung des Sachverhalts durch die Parteien und eingehender Abwägung einen eigenen Lösungsvorschlag. Dieser Vorschlag ist für die Parteien jedoch nicht rechtlich bindend. Im Gegensatz zum Mediator ist der Schlichter aufgefordert, eine Lösung herbeizuführen. Ansonsten können diese beiden Verfahren sehr große Ähnlichkeiten aufweisen.
Adjudikationen sollen ein schnelles Ergebnis zur Auflösung eines unentschiedenen Zustands – z.B. auf einer Baustelle – herbeiführen. Dabei wird durch einen sachkundigen Experten (Adjudikator) eine vorläufige und beidseitige Entscheidung getroffen, die es den Parteien erlaubt, in der bestimmten Weise fortzufahren. Anschließend steht es ihnen jedoch offen, die Entscheidung gerichtlich anzufechten. Dem Vorteil der schnellen Entscheidung steht somit das Risiko gegenüber, Ausgleich für zwischenzeitlich geschaffene Fakten leisten zu müssen.
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