Die seit 2009 ungültige DIN 69905:1997 definierte Projektgutachten als "Beschreibung und Bewertung der Ergebnisse einer Projektprüfung oder Projektanalyse".
Je nach Art und Intension des Audits kann ein Projektgutachten durch einen projektinternen (z.B. Projekt-Controlling, Projektsicherung bei PRINCE2) oder externen Gutachter (z.B. Qualitätssicherung, neutraler Gutachter) erstellt werden.
Der Begriff "Projektgutachten" wird nicht mehr häufig und zudem in leicht unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. So wird er auch im Sinne von Machbarkeitsstudie oder als im Rahmen eines Projekts erstellten, technischen Gutachtens verwendet. In der Immobilienbranche kann "Projektgutachten" auch die Bewertung einer Immobilie bedeuten.
Gutachten über die Inhalte des Projekts zählen jedoch zu den Arbeitsergebnissen. Für diese sollte deshalb nicht der Ausdruck "Projektgutachten" verwendet, sondern ein direkter Bezug zum begutachteten Inhalt hergestellt werden, z.B. "Gutachten zur Funktionalen Sicherheit".
- DIN 69905:1997