Übergabe
Die Übergabe der im Rahmen des Projekts erstellten Werke an den Auftraggeber oder an die von diesem hierfür bevollmächtigten Personen ist die faktische Erfüllung des Projektauftrags. Die Übergabe kann vor, gleichzeitig mit oder nach der juristisch verbindlichen Abnahme erfolgen, abhängig von Art der Leistung und den Möglichkeiten der Abnahmeprüfung.
Übergabe
Die Übergabe der im Rahmen des Projekts erstellten Werke an den Auftraggeber oder an die von diesem hierfür bevollmächtigten Personen ist die faktische Erfüllung des Projektauftrags. Die Übergabe kann vor, gleichzeitig mit oder nach der juristisch verbindlichen Abnahme erfolgen, abhängig von Art der Leistung und den Möglichkeiten der Abnahmeprüfung.
Voraussetzung für die Übergabe ist, dass beim Empfänger die hierfür erforderlichen Gegebenheiten erfüllt sind, z.B. das Fundament bereit für die Aufnahme der zu liefernden Anlage ist. Dementsprechend definierte die seit 2009 nicht mehr gültige DIN 69905:1997 die Übergabe als: "nach Form, Inhalt und Durchführung vertraglich vereinbarte oder durch Rechtsvorschriften geregelte Abgabe von Lieferungen und Leistungen an einen Empfänger".
- DIN 69905:1997