Due Diligence
Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence "angemessene/notwendige/erforderliche Sorgfalt". Als stehender Begriff ist er im wesentlichen im finanztechnischen Zusammenhang als "Kaufprüfung/Prospektprüfung" und im juristischen Sinne als "Sorgfaltspflicht" gebräuchlich.
Due Diligence
Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence "angemessene/notwendige/erforderliche Sorgfalt". Als stehender Begriff ist er im wesentlichen im finanztechnischen Zusammenhang als "Kaufprüfung/Prospektprüfung" und im juristischen Sinne als "Sorgfaltspflicht" gebräuchlich.
Bei Mergers and Acquisitions-Projekten (Unternehmensfusions- und Akquisitionsprojekten) bezeichnet Due Diligence sowohl den Prozess als auch die Projektphase der sorgfältigen und detaillierten Offenlegung und Überprüfung aller für die Fusion oder Akquisition relevanten Fakten.
Allgemeiner bedeutet Due Diligence die letzte Überprüfung einer Investitionsentscheidung. Gebräuchlich ist der Begriff insbesondere bei Immobilienprojekten, aber er findet auch zunehmend Anwendung bei Investitionen in andere Arten von Großprojekten, wie z.B. im Pharmabereich.
Due Diligence dient dazu, die bestehende Informationsbasis zu verifzieren und zu vervollständigen. Sie beschränkt sich nicht auf eine Wirtschaftsprüfung und Erhebung finanzieller Kennzahlen, sondern soll das geplante Projekt in all seinen Erfolgschancen und Risiken beurteilen. In der Projektsprache umfasst sie daher auch Risikoanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, Projektumfeldanalyse, Stakeholderanalyse und Machbarkeitsstudie, je nach Projektart in unterschiedlicher Intensität.
Bei großen Investitionen ist die Hinzuziehung neutraler Experten für die Due Diligence üblich.