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Befugnisse können absolut bestehen, z.B. hat die Geschäftsführung qua Amt alle Befugnisse innerhalb des Unternehmens, oder entlang der Aufbauorganisation von oben nach unten delegiert werden.
Befugnisse können auch aus Übernahme der Verantwortung für eine Aufgabe erwachsen. Nach dem Kongruenzprinizip der Organisationslehre muss eine Person oder Organisationseinheit mit Erteilung einer Aufgabe auch die dafür erforderlichen Befugnisse (z.B. Zeichnungsrecht) erhalten.
Die Befugnisse einer Rolle sind in ihrer Rollenbeschreibung dokumentiert. So sollten z.B. die Befugnisse eines Projektleiters und anderer Projektverantwortlicher im Projekthandbuch festgelegt werden.