Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient der Berechnung der Entgelte für Leistungen der Architekten und der Ingenieure in der Bauwirtschaft, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen in der HOAI erfasst werden. Die HOAI ist eine Verordnung der Bundesregierung, die im Bundesgesetzblatt Teil I herausgegeben wird. Die aktuelle Version ist die "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276)". Für öffentliche Bauvorhaben ist sie damit wie die Verdingungsordnung Bau (VOB) rechtsverbindlich, sie wird aber auch im nicht-öffentlichen Bereich weitgehend verwendet.
Für das Management von Bauprojekten erfüllt sie zwei zentrale Funktionen. Zum einen dient sie der Honorarberechnung für Architekten und Ingenieure, dadurch ist sie eine wichtige Eingangsgröße für die Kalkulation von Bauprojekten. Zum anderen strukturiert sie Bauprojekte nach inhaltlichen Aspekten und Phasen, wodurch sie zugleich ein grundlegendes Vorgehensmodell für Bauprojekte darstellt.
Begriff der "Leistung" in der HOAI
Zentraler Begriff der HOAI ist die "Leistung" im Sinne eines in sich geschlossenen Arbeitspakets, das vom Architekt oder Ingenieur erbracht und dem Bauherren in Rechnung gestellt wird. Dabei unterscheidet die HOAI zwischen "Grundleistungen", für deren Honorare die HOAI verbindliche Vorgaben macht und den "Besonderen Leistungen", deren Honorar frei zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
Leistungsbilder und Leistungsphasen
Die HOAI strukturiert die Leistungen fachlich in Leistungsbilder und zeitlich in Leistungsphasen. Leistungsbilder sind z.B. "Flächennutzungsplan", "Gebäude und Innenräume" oder "Ingenieurbauten". Diese Leistungsbilder sind jeweils zeitlich in Phasen gegliedert. Die HOAI benennt insgesamt neun Leistungsphasen, wobei nicht jedes Leistungsbild alle Phasen umfasst. Die neun Leistungsphasen sind:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation / Bauoberleitung)
- Objektbetreuung
Projektmanagement in der HOAI
Obwohl die HOAI wichtige Belange des Bauprojektmanagements regelt, kommt in ihr das Wort "Projektmanagement" nicht vor. Auch das im Bau- und Immobilienbereich übliche Synonym "Projektsteuerung" findet sich nur ein einziges Mal in der HOAI. Indirekt sind aber typische Aufgaben des Projektmanagements explizit benannt, so die Kostenschätzung und die Terminplanung.
Grund dafür ist das branchenspezifische Verständnis der Planung als inhärenter Bestandteil des Bauens. Die Pläne, insbes. Objektpläne, werden nicht als Aufgabe des Projektmanagements sondern als wertschöpfendes Ergebnis des Bauprojekts verstanden. Deshalb gibt es hier keine scharfe Trennung zwischen Projektmanagementprozessen und Projektprozessen.
Leistungsbild Projektsteuerung seit 2002 nicht mehr in der HOAI
Die HOAI definierte von 1976 bis zur Ausgabe 2002 in Paragraph 31 das Leistungsbild der Projektsteuerung als Leistungen von Auftragnehmern, "wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen." Im Einzelnen zählte der Paragraph 31 der HOAI:2002 folgende Funktionen der Projektsteuerung auf:
- "Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,
- Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
- Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
- Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen,
- Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
- Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
- laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
- Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren."
Seit der Ausgabe 2009 kennt die HOAI nicht mehr das Leistungsbild der Projektsteuerung, da sich der § 31 HOAI:2002 als nicht ausreichend für die Abgrenzung von den anderen Leistungsbildern erwies. Seitdem ist Projektsteuerung/Projektmanagement aus Sicht der HOAI als "besondere Leistung" zu bewerten.
Um diese Lücke zu füllen beschreibt die AHO-Schrift Nr. 9: "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft " ausführlich die Aufgaben der Projektsteuerung sowie die Berechnung des Honorars für Projektsteuerer. Diese 2014 in der 4. Ausgabe erschienene Schrift wird von der Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement" des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) herausgegeben und weiterentwickelt.