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Die seit 2009 ungültige DIN 69903 "Projektwirtschaft - Kosten und Leistung, Finanzmittel" definierte den Begriff "Finanzmittelabgleich" als: "Herstellen einer möglichst großen Übereinstimmung von Bedarf und Bestand an Finanzmitteln bestimmter Art unter Beachtung von Zielen, vorgegebenen Grenzwerten und weiteren Rahmenbedingungen."
Der Begriff "Finanzmittelabgleich" ist weitgehend ungebräuchlich. Die damit verbundene Aufgabe wird als Teil der Finanzierungsplanung eines Projekts angesehen.