Vertraulichkeitsvereinbarung
Die meisten Verträge enthalten eine Vertraulichkeitsvereinbarung, in der sich die Vertragspartner verpflichten, keine aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Informationen an dritte weiterzugeben.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Die meisten Verträge enthalten eine Vertraulichkeitsvereinbarung, in der sich die Vertragspartner verpflichten, keine aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Informationen an dritte weiterzugeben.
Dies betrifft normalerweise drei Bereiche:
- Informationen über interne Angelegenheiten des Vertragspartners, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden
- Informationen über Projektergebnisse, deren Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vertraglich geregelt sein müssen
- Bedingungen und Formulierungen des Vertrags selbst
Vertraulichkeitsvereinbarungen können auch im Vorfeld von Projekten geschlossen werden, um die Vertragsverhandlungen und die Projektdefinition nach außen zu schützen und sie für den internen Informationsaustausch zu öffnen. In diesem Fall werden sie meist gemeinsam mit einer Absichtserklärung (Letter of Intent) abgeschlossen.
Inhalt von Vertraulichkeitserklärungen können Prozesse des Informations- und Dokumentenmanagements, Regelungen über Nachweispflichten, Benennungen besonders schützenswerter Informationen, Benennung freier Informationen, Konventionalstrafen und andere juristische Vereinbarungen sein.