Fallstrick Arbeitsrecht Wie Sie den Betriebsrat in Ihre Projektplanung einbeziehen
Fallstrick Arbeitsrecht Wie Sie den Betriebsrat in Ihre Projektplanung einbeziehen
Projekte unterliegen wie Linientätigkeiten den Arbeits- und Sozialgesetzen und müssen festgelegte Bestimmungen erfüllen. Werden z.B. die Arbeitnehmerrechte der Projektmitarbeiter verletzt, haben diese die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat zu wenden und die Einhaltung ihrer Rechte einzufordern. Der Betriebsrat ist ein mächtiges Organ innerhalb des Unternehmens. Für den Projektleiter ist es deshalb wichtig, die Arbeitsrechte seiner Teammitglieder zu kennen und bei der Projektplanung und -Durchführung zu wahren. Erfordert ein Projekt Maßnahmen, die diese Rechte beschneiden bzw. eine Mitbestimmung des Betriebsrats vorschreiben, ist es ratsam, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren. Wird dies versäumt und greift der Betriebsrat aufgrund einer Mitarbeiterbeschwerde oder aus eigener Initiative ein, kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Projektabwicklung kommen.
Im Folgenden werden typische Fehler im Umgang mit dem Betriebsrat aufgezeigt; Sie erfahren, wie Sie den Betriebsrat am besten in Ihre Projektplanung einbeziehen und auf diese Weise Problemen und Verzögerungen im Projekt vorbeugen.
Der Betriebsrat
Der Betriebsrat eines Unternehmens vertritt die Rechte der Arbeitnehmer. Es gehört u. a. zu seinen Aufgaben, "darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden" (BetrVG § 80, Abs. 1). Darüber hinaus soll er den Arbeitsschutz und den betrieblichen Umweltschutz fördern sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Eingliederung Schwerbehinderter gewähren.
Der Einfluss des Betriebsrats ist nicht in jedem Unternehmen gleich groß. In manchen Branchen ist in Großunternehmen der prozentuale Anteil der Gewerkschaftsmitglieder relativ hoch, die Betriebsräte sind sehr gut organisiert und kampferprobt. In mittelständischen Unternehmen dagegen ist der Begriff "Betriebsrat" für manch einen Firmenchef noch ein Fremdwort. Grundsätzlich kann es aber auch in kleineren oder mittelgroßen Unternehmen sehr aktive Betriebsräte geben, die ihre Verantwortlichkeiten ernst nehmen und Ihnen als Projektleiter das "Projektleben" leicht oder schwer machen können. Die folgenden Ratschläge gelten also nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für viele Unternehmen mit einer mittleren Belegschaftsgröße.
Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrat
Wenn in Ihrem Projekt Maßnahmen notwendig werden, welche die Einbeziehung des Betriebrats erfordern bzw. erfordern könnten (z.B. Überstunden, Wochenendarbeit oder Versetzungen), sollten Sie sich nicht direkt an den Betriebsrat wenden, sondern zuerst an Ihren Personalleiter. Dieser kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine Kontaktaufnahme mit dem Betriebsrats tatsächlich notwendig ist und - falls ja - welche Arbeitnehmervertreter oder betrieblichen Beauftragen wann zu informieren sind (z.B. Datenschutzbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertreter). Ihr Personalleiter berät Sie auch, wenn es darum geht, die von den Maßnahmen betroffenen Mitarbeiter zu informieren.
Gehen Sie für ein erstes informelles Gespräch gemeinsam mit dem Personalleiter oder einem anderen erfahrenen "Personaler" zu den Arbeitnehmervertretern, um Ihre Anliegen vorzutragen. Erläutern Sie, worum es bei Ihrem Projekt geht, nennen Sie Ziele und Vorteile des Projekts und stellen Sie dar, welche Notwendigkeiten sich im Rahmen seiner Umsetzung ergeben.
Überlassen Sie dem Personalleiter die Erörterung von Arbeits- und Personalfragen und insbesondere die Gesprächsführung. Er hat Erfahrung mit solchen Gesprächen und kennt die Gepflogenheiten der Betriebsräte des Unternehmens. Er kann auch beurteilen, inwiefern dem Betriebsrat bei tief greifenden Umgestaltungen des Arbeitsalltags oder Überstunden Kompromisse angeboten werden können wie beispielsweise direkte Überstundenzuschläge für die Projektmitarbeiter, erfolgsabhängige Prämien oder späteren Freizeitausgleich, z.B. durch Urlaub, der nicht wie der reguläre Urlaub im Laufe des Folgejahres verfällt.
Nach dem ersten informellen Gespräch verhandelt die Personalabteilung meist in gesonderten Gesprächen noch Einzelheiten mit dem Betriebsrat - z.B. welcher konkrete Ausgleich bei Überstunden angeboten wird, etc. Wird Einigkeit mit dem Betriebsrat erzielt, steht der anschließenden formellen Genehmigung meist nichts mehr im Weg.
Sollte die Personalabteilung wider Erwarten kein Interesse zeigen, für Ihr Projekt beim Betriebsrat vorstellig zu werden, können Sie den Personalleiter in den meisten Fällen - notfalls mit einer Kopie an die Geschäftsleitung - freundlich daran erinnern, dass nur ein von der Geschäftsführung benanntes Mitglied des Personalwesens autorisierter Gesprächspartner des Betriebsrats ist.
Typische Fallstricke des Arbeitsrechts
In der Hektik der Projektarbeit geraten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen leicht in Vergessenheit. Es gibt einige typische Fallstricke, die Projektleitern immer wieder zum Verhängnis werden.